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   OLG Brandenburg, 28.05.2020 - 9 WF 65/20   

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https://dejure.org/2020,13700
OLG Brandenburg, 28.05.2020 - 9 WF 65/20 (https://dejure.org/2020,13700)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2020 - 9 WF 65/20 (https://dejure.org/2020,13700)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 9 WF 65/20 (https://dejure.org/2020,13700)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung wegen Verursachung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2020 - 9 WF 65/20
    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Unbemittelte im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG nur solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden brauchen, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (so etwa BVerfG, NJW 2013, 2013; BGH, FamRZ 2016, 1058).
  • BVerfG, 21.03.2013 - 1 BvR 68/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe trotz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2020 - 9 WF 65/20
    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Unbemittelte im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG nur solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden brauchen, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (so etwa BVerfG, NJW 2013, 2013; BGH, FamRZ 2016, 1058).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 16 WF 91/03

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch bei Zustimmung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2020 - 9 WF 65/20
    In Verfahren nach § 1666 BGB ist dem Elternteil, in dessen Sorgerecht eingegriffen werden soll, regelmäßig Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, unabhängig davon, ob dieser der vom Jugendamt angeregten Maßnahme zustimmt oder sich ihr widersetzt (Johannsen/Henrich/Markwardt, a.a.O., § 114 ZPO Rn. 15; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 706).
  • OLG Schleswig, 20.11.2015 - 10 WF 184/15

    Maßstäbe für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2020 - 9 WF 65/20
    Verfahrenskostenhilfe ist in diesen Verfahren relativ großzügig zu gewähren; hinreichende Erfolgsaussicht besteht schon bei einem Handlungsbedarf (OLG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2015 - 10 WF 184/15).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2015 - 18 WF 25/15
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2020 - 9 WF 65/20
    In einem Kinderschutzverfahren müssen konkrete Sachanträge nicht gestellt werden, sodass jede Verfahrensbeteiligung eines Elternteils, mit der zumindest auch das Kindeswohl gefördert wird, eine erfolgversprechende Rechtsverfolgung bedeutet (Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 6. Aufl., § 114 ZPO Rn. 15; OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, 1903).
  • BGH, 10.08.2017 - III ZA 42/16

    Prozesskostenhilfeverfahren: Bewilligung für das Mahnverfahren; Mutwilligkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2020 - 9 WF 65/20
    Würde diese von der Durchsetzung ihrer Rechtsposition absehen, erscheint die Prozessführung der bedürftigen Partei auf Kosten der Allgemeinheit als mutwillig (Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl., § 114 ZPO Rn. 43; BGH, MDR 2017, 1261).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2020 - 2 VAs 19/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Denn es ist verfassungsrechtlich geboten, aber auch hinreichend und entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, den Unbemittelten hinsichtlich seiner Zugangsmöglichkeiten zum Gericht einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (BVerGE 81, 347; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 21. März 2013 - 1 BvR 68/12 -, juris; BGH, Beschluss vom 10. August 2017 - III ZA 42/16 -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 9 WF 65/20 -, juris).
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